Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von MB Limousinenservice bisher erbrachten Leistungen. Diese finden auch für alle künftigen in Anspruchnahmen unserer Leistungen Anwendung ohne diese nochmals, ausdrücklich zu vereinbaren. Die verbindliche Annahme unserer Geschäftsbedingungen tritt spätestens ab Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ein.
Stehen die Geschäftsbedingungen von MB Limousinenservice im Widerspruch des Kunden oder sonstiger Dritter, gehen diese vor, auch dann, wenn über abweichende AGB Kenntnis bestand, diesen nicht widersprochen wurde und die Leistung vorbehaltlos erbracht wurde.
Abweichungen oder Änderungen werden nur dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluß

Die seitens MB Limousinenservice abgegeben Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zur Annahme bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Auftrages. Etwaige Nebenabreden oder Änderungen unterliegen immer der schriftlichen Bestätigung.
Vertragsgegenstand ist die Personenbeförderung im Ganzen und die damit verbunden Services, bzw. Dienstleistungen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, wenn die beauftragten Dienstleistungen auch tatsächlich erbracht werden.
Der Auftraggeber teilt innerhalb einer angemessenen Zeit vor Auftragsdurchführung sämtliche, für die Durchführung des Auftrages relevanten Informationen mit, hierunter fällt u.a. auch die Anzahl der Personen, Gepäckstücke, ggf. Flugnummer usw.

§ 3 Leistungen und Beförderung

Alle Dienstleistungen werden ausschließlich mit Chauffeur angeboten. Das Fahrzeug ist bei Fahrtantritt gereinigt und befindet sich in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand. Das eingesetzte Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Mietwagen zur Personenbeförderung.

Steht der angemietete Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung, kann MB Limousinenservice einen anderen, vergleichbaren Fahrzeugtyp eines anderen Herstellers einsetzen.
Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen Führerscheine, hierunter fällt auch der Personenbeförderungsschein und werden regelmäßig fachlich geschult.
MB Limousinenservice behält sich vor, in Ausnahmen die aus diesem Vertrag entstandenen Rechte auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Hierüber wird der Auftraggeber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Der Auftraggeber hat innerhalb von 2 Tagen nach Kenntnisnahme ein Rücktrittsrecht. Liegen zur Beförderung zwingende Ausschließungsgründe vor, welche eine Gefahr der Sicherheit zur Folge hätten, oder werden Anweisungen des Chauffeurs nicht eingehalten, das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt, behält sich MB Limousinenservice die Ausschließung von Personen vor.

§ 4 Preise

Es gelten die auf der Homepage aktuell hinterlegten Preise. Ausnahmen bestehen durch Pauschalvereinbarungen. Die seitens MB Limousinenservice abgegebenen Angebote sind in ihrer Gültigkeit auf 10 Tage befristet. Zusatzleitungen werden, wenn nicht gesondert vereinbart, separat in Rechnung gestellt. Hierunter fallen Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Hotelkosten und alle in Vorlage gegebenen Auslagen, welche im Preis nicht enthalten sind und im Zusammenhang der Dienstleistung vom Kunden oder von den beförderten Personen in Auftrag gegeben werden.

§ 5 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Zahlungen 14 Tage nach erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Geldeingang. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug auf ein auf der Rechnung genanntes Konto zu überweisen. Eine Barzahlung im Fahrzeug in Euro, oder die Zahlung per Verrechnungsscheck ist auch möglich. Für Neukunden aus dem Ausland zur Sicherheit nur gegen Vorkasse. Akzeptiert werden gängige Kreditkarten, Visa, Master Card und American Express und EC Karten. Die Zahlung per Kredit- oder EC Karte kann auch im Fahrzeug erfolgen.
Die Zahlung gilt ab dem Zeitpunkt als erfüllt, wenn MB Limousinenservice über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden nach Ablauf der Zahlungsfrist, die zu diesem Zeitpunkt Bank üblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet. Kommt der Vertragspartner seinenZahlungsverpflichtungen nicht nach, oder besteht Anlass, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellt, ist MB Limousinenservice berechtigt, die Gesamtschuld fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt kann MB Limousinenservice von allen Verträgen zurücktreten.

§ 6 Stornierungen

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sollten die beauftragten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, unabhängig eines nicht Verschuldens durch den Auftraggeber, ist MB Limousinenservice berechtigt, für die zur Erfüllung des Auftrages bereits getroffenen Planungen und Tätigkeiten, angemessen in Rechnung zu stellen. Diese Aufwandsentschädigung kann pauschaliert werden und wird sich zugunsten des Auftraggebers, je nach Auftragsart und Auftragsumfang auf einenangemessenen Betrag beschränken.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Stornierungseingang. Wird die Leistung ohne schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
Bei Stornierungen berechnet MB Limousinenservice folgenden Anteil des vereinbarten Betrages:

7-5 Tage vor Fahrtantritt:10%
4-3 Tage vor Fahrtantritt:25%
ab 48 Stunden vor Fahrtantritt:50%
ab 12 Stunden vor Fahrtantritt:75%

 

§ 7 Haftung und Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde hat sich während der Fahrt so zu verhalten, dass insbesondere die eigene Sicherheit und die unseres Chauffeurs nicht gefährdet wird. Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und es sind die technischen Anweisungen bei der Benutzung zu beachten. 

Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der Verkehrssicherheit den Anweisungen des Chauffeurs zu folgen. Wird auf die Anweisung nicht reagiert oder es erfolgt ein nicht vertragsmäßiger Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung zur sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne, dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. In diesem Fall ist MB Limousinenservice berechtigt die Leistung für den gesamten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige Schäden am Fahrzeug oder sonstige Beschädigungen sind vom Kunden oder vom Auftraggeber zu ersetzen. Sind Kunde und Auftraggeber nicht identisch, haften diese als Gesamtschuldner auch dann, wenn beim Auftraggeber kein Verschulden vorliegt. Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig verunreinigt werden, wird die Reinigung hierfür gesondert in Rechnung gestellt.
Dem Auftraggeber ist es unbenommen, einen Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich vorliegende Schaden geringer ist.

§ 8 Haftung des Auftragnehmer

Ist es unmöglich die vertragliche Leistung zu erbringen oder besteht eine Pflichtverletzung aus vertraglicher Sicht, sind Schadenersatzansprüche gegenüber MB Limousinenservice und gegen deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt insoweit kein vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Haftungsfall ist dieser gegenüber MB Limousinenservice auf höchstens den dreifachen Auftragsbetrag beschränkt. Die Kraftfahrzeug Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden bis auf maximal 8.000.000 Euro je geschädigte Person. Für den Fall, dass mögliche Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen in Betracht kommen, müssen diese spätestens bis zum 3. Werktag schriftlich nach Auftragsbeendigung bei MB Limousinenservice vorliegen. Keine Haftung wird übernommen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz oder auch nur teilweise nicht zu erbringen ist, auch dann, wenn Aufträge mit fixen Terminen oder Fristen vereinbart wurden. Hierunter ist zu verstehen: Höhere Gewalt durch Witterungsbedingungen, technische Störungen und Pannen am Fahrzeug, gesetzliche Vorschriften, oder auch Streiks. Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung notwendigen Partnerunternehmen auftreten. Unter diesen Umständen ist MB Limousinenservice berechtigt, den Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw. teilweise unter Berücksichtigung des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn die Dauer der Beförderung überschritten wurde , dies aber darauf beruht, dass selbst unter Anwendung größter Sorgfalt eine Überschreitung und dessen Folgen nicht zu vermeiden gewesen wäre.

§ 9 Gerichtsstand, Rechtswahl und Übersetzung der AGB

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle vorausgegangenen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Firma MB Limousinenservice. Für alle die sich aus dem Vertragverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand des für den Geschäftssitz von MB Limousinenservice zuständigen Gerichts. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht des Geschäftssitzes von MB Limousinenservice vereinbart. MB Limousinenservice ist nach eigener Wahl auch berechtigt als Gerichtsstand den für das zuständige Gericht des Vertragspartners zu wählen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind durch die internationalen Geschäftsbeziehungen auch in englischer Sprache vorhanden. Bei etwaigen Abweichungen der englischen Übersetzung zum deutschen Text, gilt die deutsche Fassung.

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